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Alkoholkonsum

Mein Alkoholkonsum - Hilfen zur Selbsteinschätzung

Alkohol
Riskanter Alkoholkonsum

Ein riskanter Alkoholkonsum liegt vor, wenn

  • Männer täglich mehr als 30 g reinen Alkohol trinken
  • Frauen täglich mehr als 20 g reinen Alkohol trinken

(British Medical Association 1995)

Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über den Alkoholgehalt verschiedener Getränke

GetränkAlkoholgehaltMengereiner Alkohol
Bierca. 5 Vol. %0,2 lca. 8,0 g
Weinca. 10 Vol. %0,1 lca. 8,0 g
Fruchtlikörca. 30 Vol. %2 clca. 4,8 g
Kornca. 32 Vol. %2 cl5,0 g
Obstlerca. 35 Vol. %2 clca. 5,6 g
Weinbrandca. 40 Vol. %2 clca. 6,4 g

Werden die o. g. Grenzwerte dauerhaft überschritten, so können sich alkoholbedingte körperliche Beeinträchtigungen und bei einer deutlichen Überschreitung der Grenzwerte ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit entwickeln.

Darüber hinaus sollte auf Alkohol grundsätzlich

  • bei bestehender oder möglicher Schwangerschaft,
  • bei der Einnahme von Medikamenten, die mit Alkohol interagieren,
  • bei bestimmten körperlichen Störungen (z. B. Lebererkrankungen)

verzichtet werden.

Schädlicher Gebrauch von Alkohol (Missbrauch)

Ein schädlicher Gebrauch liegt dann vor, wenn der Alkoholkonsum zu körperlichen, psychischen und sozialen Konsequenzen geführt hat. Diese Schädigungen müssen kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens einem Monat oder mehrfach im Verlaufe von 12 Monaten aufgetreten sein. Eine Abhängigkeit ist hierbei auszuschließen.

Abhängigkeit von Alkohol

Eine Abhängigkeit liegt nach der internationaler Klassifikation (ICD 10) dann vor, wenn 3 oder mehr der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Starker Wunsch oder eine Art Zwang, Alkohol zu trinken.
  2. Hinweis auf eine verminderte Fähigkeit, den Alkoholkonsum zu kontrollieren.
  3. Alkoholkonsum, um Entzugssymptome (z. B. Zittern der Hände) zu mildern oder zu vermeiden, verbunden mit der Erfahrung, dass dies wirkt.
  4. Hinweise für Toleranzbildung, d. h. zunehmend wird mehr Alkohol benötigt, bevor die (gewünschte) Wirkung eintritt.
  5. Eingeengtes Verhaltensmuster durch den Alkoholkonsum, z. B. der Tagesplan richtet sich danach aus, regelmäßig Alkohol trinken zu können. Andere Interessen und Vergnügen werden zunehmend vernachlässigt.
  6. Der Alkoholkonsum wird fortgeführt, trotz klarer Hinweise auf negative körperliche, psychische oder soziale Folgen

Diagnose von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit: Ein Fragebogen

Der nachfolgende Fragebogen kann Ihnen mehr Sicherheit darüber vermitteln, ob bei Ihnen ggf. ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegt.

LAST (Lübecker Alkoholismus Screening Test) (Rumph, H.-J. Hapke, U. John, U.)

  1. Sind Sie immer in der Lage, Ihren Alkoholkonsum zu beenden, wenn Sie das wollen?
  2. Haben Sie schon einmal das Gefühl gehabt, dass Sie Ihren Alkoholkonsum verringern sollten?
  3. Haben Sie schon einmal wegen Ihren Alkoholtrinkens ein schlechtes Gewissen gehabt oder sich schuldig gefühlt?
  4. Haben Ihre (Ehe-)Partner oder Ihre Eltern oder andere nahe Verwandte sich schon einmal über Ihr Trinken Sorgen gemacht oder sich beklagt?
  5. Haben Sie wegen des Trinkens einmal Probleme am Arbeitsplatz bekommen?
  6. Ist Ihnen schon einmal gesagt worden, Sie hätten eine Störung der Leber (z.B. Fettleber oder Leberzirrhose)?
  7. Waren Sie einmal in einem Krankenhaus wegen Ihres Alkoholkonsums?

Auswertungshinweise:
Jede "Ja"-Antwort der Fragen 2 bis 7 wird mit einem Punkt gewertet, bei Frage 1 wird eine "Nein"-Antwort mit einem Punkt bewertet.

Eine Summe von 2 oder mehr Punkten deutet auf einen Alkoholmissbrauch oder auf eine Alkoholabhängigkeit hin. Falls dies auf Sie zutreffen sollte, so sollte dies Anlass sein ein entsprechendes Gesprächsangebot bei Ihrem niedergelassenen Arzt oder einer ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle in Anspruch zu nehmen, um das Ergebnis zu überprüfen und ggf. entsprechende Hilfen zu erhalten.

Hinweise zu ambulanten Beratungs- und Behandlungsangeboten für Menschen mit Substanzproblemen in Deutschland

Über entsprechende Angebote können Sie sich wie folgt informieren:

  • Ambulante und stationäre Behandlungsangebote von Mitgliedseinrichtungen des Fachverbandes Sucht finden Sie unter "Hilfe für Suchtkranke - Einrichungen".
  • Über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen in Ihrer näheren Umgebung unter der Internet-Adresse http://www.bzga.de aufrufen. Sie können diese auch telefonisch über das bundesweite Informationstelefon zur Suchtvorbeugung der BZgA erfragen unter der Rufnummer 0221 89 20 31 (tgl. von 10 - 22 Uhr).
  • Unter der Internet-Adresse der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. können Sie ebenfalls bundesweite Adressen von ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen im Internet unter http://www.dhs.de abrufen.
  • Raucher können sich unter der Hotline zur Raucherentwöhnung des Deutschen Krebsforschungszentrums telefonisch beraten lassen. Das Rauchertelefon hat die Rufnummer 06221 42 42 00 (Montag bis Freitag 15 - 19 Uhr)

Was kann ich als Betroffener tun? - Der Weg aus der Abhängigkeitserkrankung

Schritt 1: Eingeständnis der Abhängigkeit

Der 1. und wichtigste Schritt ist, sich einzugestehen, dass man möglicherweise abhängig geworden ist und Hilfe benötigt.

Schritt 2: Suche nach Unterstützung

Wenn man bereit ist, sich Unterstützung zu suchen, kann man sich zunächst an eine ambulante Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen wenden. Entsprechende Adressen finden Sie entweder im Telefonbuch oder Sie können diese über das Gesundheitsamt bzw. das bundesweite Informationstelefon zur Suchtvorbeugung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (0221 - 892031) erfragen.

Schritt 3: Kontakt zur Beratungsstelle

Nach telefonischer Abklärung eines Termins führen Sie ein erstes persönliches und streng vertrauliches Gespräch mit einem Berater/einer Beraterin, in dem Sie die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen und ihre persönliche Situation darzulegen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Beispielsweise wird mit Ihnen und unter Einbezug eines Arztes abgeklärt, ob zunächst eine stationauml;re oder ambulante Entgiftung erforderlich ist. Möglicherweise werden einige Beratungstermine vereinbart, bzw. die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen. Es kann sich aber auch herausstellen, dass eine längerfristige ambulante bzw. stationäre Behandlung notwendig ist.

Schritt 4: Der Weg in eine Fachklinik

Falls sich herausstellen sollte, dass für Ihre Gesundung und ein Leben jenseits der Abhängigkeit eine stationäre Behandlung erforderlich ist, wird die Beratungsstelle alle notwendigen weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen veranlassen. Hierzu gehören:

  • Erstellung eines Sozialberichtes
  • Einholen eines ärztlichen Gutachtens
  • Klärung der Kostenübernahme

Der von Ihnen unterschriebene Antrag wird dann mit den erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Leistungsträger zugestellt. Dieser begutachtet den Antrag und wählt - falls dieser bewilligt wird - unter Berücksichtigung entsprechender Vorschläge der Beratungsstelle eine Fachklinik aus. Diese wird Ihnen den Zeitpunkt für die Aufnahme mitteilen.

Schritt 5: Der Aufenthalt in einer Fachklinik

In der Fachklinik erwartet Sie ein persönlich ausgerichtetes, qualifiziertes Behandlungsangebot. Ein Bezugstherapeut steht Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. In der Klinik arbeiten multiprofessionelle Teams unter ärztlicher Anleitung, die mit Ihnen Perspektiven hinsichtlich persönlicher, sozialer und beruflicher Fragen entwickeln. Die Erfolge der Behandlung, welche durchschnittlich je nach individuellem Bedarf in der Regel 8 bis zu 16 Wochen bei einer Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten dauern kann, sind nicht nur durch persönliche Rückmeldungen ehemaliger Patienten/innen, sondern auch durch viele wissenschaftlichen Untersuchungen belegt.

Adressen von Fachkliniken des FVS finden Sie unter "Hilfe für Suchtkranke - Einrichtungen"

Schritt 6: Die Zukunft: Die Zeit nach der Behandlung

Auch nach einer stationären Behandlung steht Ihnen die ambulante Beratungsstelle im Rahmen einer Nachbetreuung zur Verfügung und unterstützt Sie bei Ihrem weiteren Lebensweg. Es empfiehlt sich darüber hinaus, mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, im Rahmen einer Selbsthilfegruppe zu sprechen. Die Festigung der erlebten persönlichen und sozialen Veränderungen und eines zufriedenen Lebens ohne Abhängigkeit steht nun im Mittelpunkt.

 
 
 
 
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